AGB
WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Firma: WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH
Firmenbuchnummer: FN 383359 p
UID-Nummer: ATU67333888
Rechtsform: GmbH
Sitz / Geschäftsanschrift: Neubaugasse 15, 1070 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 2345678
E-Mail: office@wohngesund.at
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Jung, Privatperson, alleinvertretungsberechtigt
Geschäftszweig: Handel mit Parkett, Holzdielen und Zubehör
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen WOHNGESUND GmbH und gewerblichen Kunden über Kauf und Lieferung von Parkett, Holzdielen, Holz-Zubehör und verwandten Produkten. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.
Technische Änderungen, Modellwechsel, Sortimentsänderungen oder handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
Angebote an die Verkäuferin sind für 8 Kalendertage ab Zugang verbindlich. Änderungen bedürfen schriftlicher Zustimmung.
§ 3 Preise, Zahlung, Mahnkosten & Inkasso
Alle Preise in Euro, exkl. Lieferung/Nebenkosten, zzgl. USt.
Zahlung sofort ohne Abzug.
Verzug:
Verzugszinsen (§ 456 UGB)
Mahnkosten: € 15,00 pro Mahnschreiben
Inkassospesen: tatsächliche Kosten, soweit zulässig
Aufrechnung nur mit rechtskräftig anerkannten Forderungen.
§ 4 Lieferung, Baustellenbelieferung & Gefahrenübergang
Liefertermine unverbindlich, Teillieferungen zulässig.
Lieferung frei Bordsteinkante.
Baustellenbelieferung:
LKW-Zufahrt, tragfähiger Abladeplatz, sofortige Entladung sicherstellen
Wartezeit >30 Min: € 120/Stunde
Anlieferung scheitert aus Kundenverzug: € 95 pro Versuch
Gefahrübergang mit Abladen.
§ 5 Annahmeverzug & Lagerkosten
Einlagerung auf Kosten des Kunden.
Lagergebühr: € 12/Palette/Tag
14 Tage Nachfrist → Rücktritt möglich
Pauschale Entschädigung bei Rücktritt: 20 % des Bruttokaufpreises, Nachweis geringeren Schadens zulässig
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis vollständiger Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
§ 7 Rücktrittsrecht
Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
Zahlungsverzug des Kunden
Annahmeverzug des Kunden
Lieferhindernisse, die nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind
Ausgeschlossen: Sonderbestellungen, Maßanfertigungen oder chargenspezifische Bestellungen.
Vor Ausübung des Rücktrittsrechts für Standardware ist eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
Rücktrittsfolgen:
Einbehalt/Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen
Pauschale Entschädigung: 20 % Bruttokaufpreis
Berechnung zusätzlicher Kosten für Lagerung, Rücktransport oder erbrachte Dienstleistungen
Rücktritt wird schriftlich erklärt und wird mit Zugang wirksam.
§ 8 Beschaffenheit & Normenbezug
Parkett und Holzdielen nach einschlägigen Normen:
ÖNORM B 2211 – Holzboden / Parkett
ÖNORM B 3408 – Oberflächenbehandlung und Pflege von Holzfußböden
EN 13629 – Fertigparkett
EN 14342 – Holzfußböden – Anforderungen, Klassifizierung und Prüfverfahren
Abweichungen innerhalb Normtoleranzen gelten als vertragsgemäß.
§ 9 Prüfpflicht vor Verarbeitung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf sichtbare Mängel, Beschädigungen, Maßhaltigkeit, Farbe, Oberfläche und Chargenzuordnung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind der Verkäuferin schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung anzuzeigen (§ 377 UGB). Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelrüge, sind Ansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
Die Verarbeitung oder Verlegung der Ware gilt als Anerkennung der Mangelfreiheit in Bezug auf erkennbare Mängel.
Für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, fehlerhaften Untergrund, falsche Verlegung oder sonstige Maßnahmen des Käufers oder Dritter entstehen, übernimmt die Verkäuferin keine Haftung.
Die fachgerechte Prüfung des Untergrundes, der Baustellenbedingungen sowie die Auswahl geeigneter Verlege- und Befestigungsmaterialien liegt in der Verantwortung des Käufers oder des ausführenden Verlegebetriebs.
§ 10 Fremdverlegung & Haftungsausschluss
Keine Montageverpflichtung. Haftung bei Fremdverlegung: Untergrund, Kleber, Spannungsrisse, Fugen. Keine Haftung für Folgeschäden oder Aus-/Wiedereinbau.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) für Unternehmer.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe der Ware.
Primär besteht die Gewährleistung in Nacherfüllung, d. h. Verbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Ware.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese der Verkäuferin innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen (§ 377 UGB). Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelrüge, sind Ansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, unsachgemäße Lagerung, fehlerhaften Untergrund, unsachgemäße Verlegung oder sonstige vom Käufer oder Dritten verursachte Umstände entstanden sind.
Kosten für Ausbau, Wiedereinbau, Verlegung, Arbeitsleistungen oder Folgeschäden werden nur ersetzt, soweit die Verkäuferin den Mangel verschuldet hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben.
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer der Verkäuferin die mangelhafte Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen; erst nach erfolgter Prüfung kann Nacherfüllung erfolgen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind nur im Rahmen der in § 13 (Haftungsbeschränkung) geregelten Haftung zulässig.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Die Verkäuferin haftet für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur für:
a) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Haftung für die betroffene Ware ist auf den Kaufpreis der mangelhaften Lieferung begrenzt.
Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verkäuferin in Wien, Österreich, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand März 2026