Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Werksverträge, sowie sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit in der jeweils gültigen Preisliste bzw. in Sonderangeboten unserer Firma Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden nachfolgenden Bedingungen vor, sofern bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf solche Preislisten und/oder Sonderangebote Bezug genommen wird. Alle übrigen nachstehend angeführten Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.

2. Angebot/Aufträge

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Bestellungen werden mit Zugang einer unterfertigten Auftragsbestätigung sowie bei Unterzeichnung unseres Angebots/ Bestellscheines verbindlich. Sollten Anzahlungen vereinbart werden, so wird das Anbot erst bei fristgerechtem Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung durch uns, soweit sie nicht von § 10 KSchG erfasst werden.

3. Lieferung/Leistung

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager zuzüglich der Versandkosten, bei Frachtgut zuzüglich der Frachtkosten. Die Kosten richten sich grundsätzlich und soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gewicht und Ausmaß der Ware. Der Verkäufer ist davon abgesehen berechtigt, eine nach dem üblichen Kostenaufwand berechnete angemessene Pauschale zu verlangen. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden an die von ihm im Rahmen der Bestellung angegebenen Lieferanschrift. Sie geht spätestens mit der Aufgabe bei dem Zusteller oder Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unversichert. Wird in Absprache mit dem Kunden eine Versandoder Transportversicherung vereinbart, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Dem Verkäufer ist grundsätzlich gestattet, Teillieferungen vorzunehmen. Gegebenenfalls damit einhergehende Mehrkosten trägt er aber selbst. Es obliegt dem Kunden dafür zu sorgen, dass an der Lieferadresse ein Gabelstapler zur Verfügung steht. Mehrkosten des Frachtführers für ein Nichtvorhandensein eines Staplers bzw. Zeitverzögerungen bei der Entladung trägt der Kunde. Lieferungen sind grundsätzlich als nicht abgeladen vereinbart. Angaben zu Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ein fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um diejenigen Zeiträume, in denen die Auslieferung durch eine fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkungshandlung des Kunden verzögert wird, oder in denen der Verkäufer aufgrund von unvorhersehbaren, nicht von ihm zu vertretenden Umständen zeitweilig an der Auslieferung gehindert ist; insbesondere im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen durch Frächter und Speditionen, Streiks, Lieferengpässen bei Zulieferern, Naturkatastrophen oder politischen Unruhen. Kommt es zu einer Lieferverzögerung, wird der Verkäufer den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Hat der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten, so ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Sollte der Verkäufer feststellen, dass die von ihm nach dem Vertragsinhalt zu liefernde Ware aus einem von ihm nicht zu vertretenden tatsächlichen oder rechtlichen Grund nicht mehr verfügbar ist, so ist er nach seiner Wahl berechtigt, dem Kunden eine nach Qualität und Preis gleichwertige Ware anzubieten oder von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist seinerseits nach eigener Wahl zum Rücktritt berechtigt, soweit die von dem Verkäufer angebotene Ersatzlieferung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Bei Lieferungen gelten, soweit den AGB nicht davon abweichendes zu entnehmen ist, INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung (derzeit INCOTERM 2020).

4. Versandkosten

Sowohl bei Versand als auch bei Zustellung, sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Ausgenommen, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Lieferer die Versandkosten übernommen hat. Offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei der Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen.

6. Mängelrüge/Gewährleistung

Offensichtliche Beschädigungen und Fehlmengen sind bei sonstigem Verlust des Anspruches binnen acht Werktagen schriftlich zu melden. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich, jedoch noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt, so hat ihn der Kunde binnen drei Werktagen nach der Entdeckung schriftlich zu melden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Firma Wohngesund zu. Die Firma Wohngesund wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Firma Wohngesund alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma Wohngesund ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Firma Wohngesund mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden. Insbesondere darf die Ware nicht verarbeitet werden. Geringfügige Abweichungen von Mustern, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig.

7. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung 3 Tage vor Versand ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen vor Versendung der Ware auf dem Konto der Firma Wohngesund unwiderruflich gutgeschrieben worden sein. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung bzw. Zahlung gutgeschrieben. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch laufenden Wechsel ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselgebühren trägt der Käufer. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, vom Lieferer nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist - soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (http://zinsklauseln.oenb.at) zu bezahlen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle unsere, auch gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig und es steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständige Lieferungen, auch abweichend von vorher vereinbarten Bedingungen, Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen. Für die Verfolgung unserer Ansprüche notwendige und zweckmäßige Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Käufer zu ersetzen.
Zahlung
1. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Firma Wohngesund mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Mahnspesen bzw. Inkassospesen sowie die Kosten vorprozessualen Einschreitens unseres Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt werden und verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten. Weiters erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass kapitalisierte Zinsen und Mahn- bzw. Inkassospesen bzw. Kosten des vorprozessualen anwaltlichen Einschreitens als Hauptsachenbetrag dem Klagbetrag aus der ursprünglichen Forderung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zugezählt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf unsere Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist unsere Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Die Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Warenrücknahme

Eine Warenrücknahme ist nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung und nur bei Lagerware möglich! Bei Rücknahme werden 20% des Warenwertes als Manipulationsgebühr verrechnet. Für zurückgenommene Waren wird eine Gutschrift erteilt. Die Rückzahlung von Guthaben ist generell ausgeschlossen. Nur unbeschädigte, trockene, ganze und ungeöffnete Verpackungseinheiten werden franko unser Lager in 2732 Würflach, Heuweg 203 zurückgenommen. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung ist der Sitz der Verkäuferfirma. Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verbraucher innerhalb der EU gelten deren nationale zwingende Bestimmungen, es sei denn, die jeweiligen österreichischen Bestimmungen sind für den Verbraucher günstiger. Für Verträge mit Verbrauchern aus einem Mitgliedsstaat der EU anerkennen wir auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers. Für alle anderen Fälle gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher hinsichtlich der mit den Verkäufern geschlossenen Verträgen

Hinweis auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Verträgen/Rücktrittsrecht gemäß §3 des Konsumentenschutzgesetzes (Zitat auszugsweise): Hat ein Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen ist. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, dass seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der eingangs genannten Rücktrittsfrist abgesendet wird.

12. Newsletter

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit, dass dieser periodische Newsletter von WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH, in Form einer elektronischen Übermittlung erhält. Der Kunde hat jedoch das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen, diese Zustimmung zu widerrufen.

13. Datenschutzerklärung Wohngesund International

siehe: Datenschutzerklärung

14. Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen im Zuge abgeschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen von Schriftformerfordernis.

15. Rechtsnachfolge

Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Wohngesund nicht gestattet.

16. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein, so bleiben die Restbestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird automatisch durch eine gültige ersetzt, die den beabsichtigten Zweck in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise soweit wie möglich entspricht.

 

WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH, 1070 Wien, Stand Mai 2013 VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN