AGB Konsument
WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumenten
Firma: WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH
Firmenbuchnummer: FN 383359 p
UID-Nummer: ATU67333888
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz / Geschäftsanschrift: Neubaugasse 15, 1070 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 2345678
E-Mail: office@wohngesund.at
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Jung, Privatperson, alleinvertretungsberechtigt
Geschäftszweig: Handel mit Parkett, Holzdielen und Zubehör
§ 1 Geltungsbereich
Gilt für alle Verträge zwischen WOHNGESUND GmbH und Verbrauchern (§ 1 KSchG) über Kauf/Lieferung von Parkett, Holzdielen, Holz-Zubehör und verwandten Produkten. Abweichende Bedingungen des Kunden nur gültig, wenn schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.
Technische Änderungen, Modellwechsel, Sortimentsänderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
Angebote an die Verkäuferin:
Angebote, die von Dritten an die WOHNGESUND GmbH gerichtet werden, sind vom Anbietenden für 8 Kalendertage ab Zugang bei der Verkäuferin verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Änderung innerhalb dieser Frist ist nur wirksam, wenn die Verkäuferin ausdrücklich zustimmt.
§ 3 Preise, Zahlung, Mahnkosten & Inkasso
Alle Preise in Euro inkl. gesetzl. USt, exkl. Lieferung/Nebenkosten.
Zahlung sofort ohne Abzug.
Verzug:
Verzugszinsen (§ 1000 ABGB)
Mahnkosten: € 15,00 pro Mahnschreiben, mind. 1 Mahnung vor Inkasso
Inkassospesen: tatsächliche, notwendige Kosten inkl. gerichtl. Einbringung, soweit gesetzl. zulässig
Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten/anerkannten Forderungen.
§ 4 Lieferung, Baustellenbelieferung & Gefahrenübergang
Liefertermine unverbindlich, Teillieferungen zulässig.
Lieferung frei Bordsteinkante.
Baustellenbelieferung:
LKW-Zufahrt, tragfähiger Abladeplatz, sofortige Entladung sicherstellen
Wartezeit >30 Min: € 120/Stunde
Anlieferung scheitert aus Kundenverzug: € 95 pro Versuch
Gefahrübergang mit Abladen (§ 7b KSchG).
§ 5 Annahmeverzug & Lagerkosten
Einlagerung auf Kosten des Kunden.
Lagergebühr: € 12/Palette/Tag
14 Tage Nachfrist → Rücktritt möglich
Pauschale Entschädigung bei Rücktritt: 20 % Bruttokaufpreis, Nachweis geringeren Schadens zulässig
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt bis vollständiger Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
§ 7 Widerrufsrecht & Musterformular
Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäften ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu.
Widerruf schriftlich an:
WOHNGESUND GmbH
Neubaugasse 15, 1070 Wien
Tel.: +43 1 2345678
E-Mail: office@wohngesund.at
Widerrufsfrist: 14 Tage ab Erhalt der Ware
Folgen des Widerrufs:
Erstattung aller Zahlungen, inkl. Standardlieferkosten
Rücksendung auf Kosten des Kunden
Wertersatz bei nicht prüfungsgemäßem Gebrauch
Ausgeschlossen: Sonderbestellungen, maßgefertigte Ware, chargenspezifische Bestellungen
Muster-Widerrufsformular:
An: WOHNGESUND GmbH, Neubaugasse 15, 1070 Wien, Tel.: +43 1 2345678, office@wohngesund.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware:
Bestellt am: __________
Erhalten am: __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Adresse des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift (nur bei Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen
§ 8 Rücktrittsrecht
Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung
Annahmeverzug des Kunden
Lieferhindernisse, die nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind (höhere Gewalt, Transportprobleme, Materialengpässe)
Ausgeschlossen:
Sonderbestellungen
Maßanfertigungen
Das bedeutet, dass für diese Waren grundsätzlich kein Rücktrittsrecht seitens der Verkäuferin besteht, auch nicht bei Lieferverzug oder Annahmeverzug.
Vor Ausübung des Rücktrittsrechts für Standardware ist eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
Im Falle des Rücktritts für Standardware kann die Verkäuferin:
bereits geleistete Zahlungen einbehalten bzw. verrechnen
eine pauschale Entschädigung von 20 % des Bruttokaufpreises verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist
zusätzliche Kosten für Lagerung, Rücktransport oder bereits erbrachte Dienstleistungen berechnen
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt und wird mit Zugang beim Kunden wirksam.
Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 7), ausgenommen Sonderbestellungen und Maßanfertigungen.
§ 9 Beschaffenheit & Normenbezug
Parkett und Holzdielen nach einschlägigen Normen:
ÖNORM B 2211 – Holzboden / Parkett
ÖNORM B 3408 – Oberflächenbehandlung und Pflege von Holzfußböden
EN 13629 – Fertigparkett
EN 14342 – Holzfußböden – Anforderungen, Klassifizierung und Prüfverfahren
Produktions- oder Materialabweichungen innerhalb Normtoleranzen gelten als vertragsgemäß.
§ 10 Prüfpflicht vor Verarbeitung
Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Beschädigungen, Maßhaltigkeit, Farbe, Oberfläche und Lieferumfang zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind der Verkäuferin schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt anzuzeigen. Unterlässt der Verbraucher die rechtzeitige Mängelrüge, können Ansprüche für solche offensichtlichen Mängel eingeschränkt sein.
Die Verarbeitung oder Verlegung der Ware gilt als Anerkennung der Mangelfreiheit in Bezug auf erkennbare Mängel, sofern die Ware noch prüfbar war.
Für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, falschen Untergrund oder unsachgemäße Anwendung durch den Verbraucher oder Dritte entstehen, übernimmt die Verkäuferin keine Haftung, soweit die gelieferte Ware mangelfrei war.
Die fachgerechte Prüfung des Untergrunds, der Baustellenbedingungen sowie die Auswahl geeigneter Verlege- und Befestigungsmaterialien obliegt dem Verbraucher oder dem beauftragten Fachbetrieb.
Diese Prüfpflicht schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nach §§ 924 ff ABGB und § 9 KSchG nicht ein.
§ 11 Fremdverlegung & Haftungsausschluss
Keine Montageverpflichtung. Haftungsausschluss bei Fremdverlegung: Verlegefehler, Untergrund, Spannungsrisse, Kleber/Fugen. Keine Haftung für Aus-/Wiedereinbau oder Folgeschäden.
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe der Ware.
Primär besteht die Gewährleistung in Nacherfüllung, d. h. Verbesserung oder Austausch mangelhafter Ware.
Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Verbraucher die rechtzeitige Anzeige, können Ansprüche auf Nacherfüllung für offensichtliche Mängel eingeschränkt sein.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, unsachgemäße Lagerung, fehlerhaften Untergrund oder durch vom Verbraucher verursachte Umstände entstanden sind.
Kosten für Ausbau, Wiedereinbau, Verlegung, Arbeitsleistungen oder Folgeschäden werden nur ersetzt, soweit die Verkäuferin den Mangel verschuldet hat oder gesetzliche Vorschriften dies zwingend vorsehen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, richten sich nach den in § 14 (Haftungsbeschränkung) geregelten Bestimmungen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
Leichte Fahrlässigkeit: nur Personenschäden/wesentliche Vertragspflichten
Keine Haftung für mittelbare Schäden/entgangenen Gewinn
Haftung max. Kaufpreis betroffener Ware
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt
§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Gesetzlicher Gerichtsstand für Verbraucher (§ 14 KSchG).
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelner Verträge mit Verbrauchern ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Verträge nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), bleiben von dieser Klausel unberührt.
Stand März 2026