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AGB Konsument

WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumenten

Firma: WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH
Firmenbuchnummer: FN 383359 p
UID-Nummer: ATU67333888
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz / Geschäftsanschrift: Neubaugasse 15, 1070 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 2345678
E-Mail: office@wohngesund.at
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Jung, Privatperson, alleinvertretungsberechtigt
Geschäftszweig: Handel mit Parkett, Holzdielen und Zubehör

§ 1 Geltungsbereich

Gilt für alle Verträge zwischen WOHNGESUND GmbH und Verbrauchern (§ 1 KSchG) über Kauf/Lieferung von Parkett, Holzdielen, Holz-Zubehör und verwandten Produkten. Abweichende Bedingungen des Kunden nur gültig, wenn schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.

  3. Technische Änderungen, Modellwechsel, Sortimentsänderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

  4. Angebote an die Verkäuferin:
    Angebote, die von Dritten an die WOHNGESUND GmbH gerichtet werden, sind vom Anbietenden für 8 Kalendertage ab Zugang bei der Verkäuferin verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Änderung innerhalb dieser Frist ist nur wirksam, wenn die Verkäuferin ausdrücklich zustimmt.

§ 3 Preise, Zahlung, Mahnkosten & Inkasso

  1. Alle Preise in Euro inkl. gesetzl. USt, exkl. Lieferung/Nebenkosten.

  2. Zahlung sofort ohne Abzug.

  3. Verzug:

    • Verzugszinsen (§ 1000 ABGB)

    • Mahnkosten: € 15,00 pro Mahnschreiben, mind. 1 Mahnung vor Inkasso

    • Inkassospesen: tatsächliche, notwendige Kosten inkl. gerichtl. Einbringung, soweit gesetzl. zulässig

  4. Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten/anerkannten Forderungen.

§ 4 Lieferung, Baustellenbelieferung & Gefahrenübergang

  1. Liefertermine unverbindlich, Teillieferungen zulässig.

  2. Lieferung frei Bordsteinkante.

  3. Baustellenbelieferung:

    • LKW-Zufahrt, tragfähiger Abladeplatz, sofortige Entladung sicherstellen

    • Wartezeit >30 Min: € 120/Stunde

    • Anlieferung scheitert aus Kundenverzug: € 95 pro Versuch

  4. Gefahrübergang mit Abladen (§ 7b KSchG).

§ 5 Annahmeverzug & Lagerkosten

  1. Einlagerung auf Kosten des Kunden.

  2. Lagergebühr: € 12/Palette/Tag

  3. 14 Tage Nachfrist → Rücktritt möglich

  4. Pauschale Entschädigung bei Rücktritt: 20 % Bruttokaufpreis, Nachweis geringeren Schadens zulässig

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis vollständiger Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.

§ 7 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei Waren beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.

Der Widerruf kann über das bereitgestellte Online-Widerrufsformular oder auf jede andere eindeutige Weise erklärt werden.

Vertrag widerrufen

Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Standardlieferkosten erstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, sofern er vor Vertragsabschluss darüber ordnungsgemäß informiert wurde.

Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust der Ware nur, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts liegt allein deshalb vor, weil eine Ware nicht lagernd ist oder speziell für den Kunden bestellt wurde, sofern keine individuelle Anfertigung oder Kundenspezifikation vorliegt.

§ 8 Rücktrittsrecht

  1. Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

    • Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung

    • Annahmeverzug des Kunden

    • Lieferhindernisse, die nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind (höhere Gewalt, Transportprobleme, Materialengpässe)

  2. Ausgeschlossen:

    • Sonderbestellungen

    • Maßanfertigungen
      Das bedeutet, dass für diese Waren grundsätzlich kein Rücktrittsrecht seitens der Verkäuferin besteht, auch nicht bei Lieferverzug oder Annahmeverzug.

  3. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts für Standardware ist eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.

  4. Im Falle des Rücktritts für Standardware kann die Verkäuferin:

    • bereits geleistete Zahlungen einbehalten bzw. verrechnen

    • eine pauschale Entschädigung von 20 % des Bruttokaufpreises verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist

    • zusätzliche Kosten für Lagerung, Rücktransport oder bereits erbrachte Dienstleistungen berechnen

  5. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt und wird mit Zugang beim Kunden wirksam.

  6. Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 7), ausgenommen Sonderbestellungen und Maßanfertigungen.

§ 9 Beschaffenheit & Normenbezug

  • Parkett und Holzdielen nach einschlägigen Normen:

    • ÖNORM B 2211 – Holzboden / Parkett

    • ÖNORM B 3408 – Oberflächenbehandlung und Pflege von Holzfußböden

    • EN 13629 – Fertigparkett

    • EN 14342 – Holzfußböden – Anforderungen, Klassifizierung und Prüfverfahren

  • Produktions- oder Materialabweichungen innerhalb Normtoleranzen gelten als vertragsgemäß.

§ 10 Prüfpflicht vor Verarbeitung

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Beschädigungen, Maßhaltigkeit, Farbe, Oberfläche und Lieferumfang zu prüfen.

  2. Offensichtliche Mängel sind der Verkäuferin schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt anzuzeigen. Unterlässt der Verbraucher die rechtzeitige Mängelrüge, können Ansprüche für solche offensichtlichen Mängel eingeschränkt sein.

  3. Die Verarbeitung oder Verlegung der Ware gilt als Anerkennung der Mangelfreiheit in Bezug auf erkennbare Mängel, sofern die Ware noch prüfbar war.

  4. Für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, falschen Untergrund oder unsachgemäße Anwendung durch den Verbraucher oder Dritte entstehen, übernimmt die Verkäuferin keine Haftung, soweit die gelieferte Ware mangelfrei war.

  5. Die fachgerechte Prüfung des Untergrunds, der Baustellenbedingungen sowie die Auswahl geeigneter Verlege- und Befestigungsmaterialien obliegt dem Verbraucher oder dem beauftragten Fachbetrieb.

  6. Diese Prüfpflicht schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nach §§ 924 ff ABGB und § 9 KSchG nicht ein.

§ 11 Fremdverlegung & Haftungsausschluss

Keine Montageverpflichtung. Haftungsausschluss bei Fremdverlegung: Verlegefehler, Untergrund, Spannungsrisse, Kleber/Fugen. Keine Haftung für Aus-/Wiedereinbau oder Folgeschäden.

§ 12 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe der Ware.

  3. Primär besteht die Gewährleistung in Nacherfüllung, d. h. Verbesserung oder Austausch mangelhafter Ware.

  4. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Verbraucher die rechtzeitige Anzeige, können Ansprüche auf Nacherfüllung für offensichtliche Mängel eingeschränkt sein.

  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung, unsachgemäße Lagerung, fehlerhaften Untergrund oder durch vom Verbraucher verursachte Umstände entstanden sind.

  6. Kosten für Ausbau, Wiedereinbau, Verlegung, Arbeitsleistungen oder Folgeschäden werden nur ersetzt, soweit die Verkäuferin den Mangel verschuldet hat oder gesetzliche Vorschriften dies zwingend vorsehen.

  7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, richten sich nach den in § 14 (Haftungsbeschränkung) geregelten Bestimmungen.

§ 13 Haftungsbeschränkung

Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
Leichte Fahrlässigkeit: nur Personenschäden/wesentliche Vertragspflichten
Keine Haftung für mittelbare Schäden/entgangenen Gewinn
Haftung max. Kaufpreis betroffener Ware
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt

§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Gesetzlicher Gerichtsstand für Verbraucher (§ 14 KSchG).

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelner Verträge mit Verbrauchern ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Verträge nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), bleiben von dieser Klausel unberührt.

Stand Juni 2026